Barthel, Johann Kaspar.
Tractatus [Dissertation posterior inauguralis] publico ecclesiasticus de eo quod circa libertatem exercitii religionis ex lege Imperii, iustum est.

380,00 

VD18 80438105; Würrzburger juristische Doktorarbeit zur Relgionsfreihet und der Ausübung nach dem (Reiligions- ) Frieden von Münster und Osnabrück. Johann Kaspar Barthel, auch Johann Caspar Barthel (* 10. Juni 1697 in Kitzingen; † 8. April 1771 in Würzburg) war ein deutscher katholischer Kirchenrechtler und Hochschullehrer. Er besuchte beim Rektor Spleißer die Stadtschule in Kitzingen und von 1709 bis 1715 das Würzburger Jesuiten-Gymnasium (heute: Wirsberg-Gymnasium) und trat in das dortige Klerikalseminar ein. Er absolvierte die theologischen und juridischen Studien an der Universität Würzburg. 1717 promovierte er zum Magister bonarum artium et Philosophiae. Am 20. September 1721 wurde er zum Priester geweiht und im gleichen Jahr zum Pagenhofmeister ernannt, er versah die Stelle eines Repetitors der Rechte. 1723 wurde er Kaplan am Juliusspital. Fürstbischof Christoph Franz von Hutten entsandte ihn nach Rom, um ihn im Studio des damaligen Sekretärs der Congregatio Concilii, Prosper Lambertini (später Benedikt XIV.), in der kirchlichen Rechtspraxis ausbilden zu lassen. Am 16. April 1727 beendete Barthel seine Ausbildung mit der Promotion zum Doktor juris utriusque und kehrte nach Würzburg zurück. Er wurde Seminar-Regens und Professor des Kirchenrechts an der Universität Würzburg. Hierzu erhielt er vom Würzburger Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn den Auftrag, ein deutsches Kirchenrecht zu schaffen, dass die Bestimmungen des Corpus juris canonici mit denen des Reichsrechts in Einklang bringe. Dies war ein schwieriges Unterfangen, weil das kanonische Recht die Anerkennung anderer Konfessionen ausschloss und auf der alten Forderung der Ketzerbekämpfung und des Religionskrieges beharrte. Er löste die Aufgabe, indem er historisch vorging und zwischen Rechtsbestimmungen unterschied, die nicht preisgegeben werden durften, und solchen, deren Geltung nach Zeit und Ort und nach den äußeren Umständen relativiert werden konnte. Er stellte das Reichsrecht gleichberechtigt neben das kanonische und gab sogar dem Reichsrecht insofern den Vorzug, als er die Religionsbestimmungen des Westfälischen Friedens als Ausnahmerecht erklärte, das die Kirche hinzunehmen habe.
Sprache: la

1 vorrätig

Artikelnummer: 35338 Kategorie:

Beschreibung

Joannis Caspari Barthel Ss. Theologiæ & U.J. Doctoris, Insignis Ecclesiæ Collegiatæ ad utrumque S. Joannem in Haugis Decani … Studii Universalis in Alma Wirceburgensium Universitate Pro-Cancellarii, Facultatis Juridicæ ac totius Universitatis Senioris, ibidemque Ss. Canonum Professoris Publici & Ordinarii, ac præfatæ Facultatis h.t. Decani Tractatus Publico Ecclesiasticus De Eo Quod Circa Libertatem Exercitii Religionis Ex Lege Divina, Justum Est. Quam … in alma Julio-Ducali Wirceburg. Universitate … Praeside Joanne Casparo Barthel … Pro Suprema Doctoratus In Utroque Jure Laurea … publicae disquisitioni Subjicit Philippus Josephus Martin, Wirceburgensis

Typis Ioannis Jacobi Stahel, Typogr. Bibliop. per Wolfg. Christoph Kohles. [Würzburg, Stahel]., 1764.

2 ungezählte Blätter, 281, das heißt 319 Seiten, 207 Seiten. Quarto, dekorativer Brokatpapiereinband der Zeit. [Rücken mit größeren Fehlstellen, vorder Innendeckel und Titelblatt etwas unfrisch, sonst wohlerhalten.]