Beschreibung
Halle im Magdeburgischen in Verlegung des Waisenhauses., 1763.
[8] Bl., 260 S. Quarto. Original-Interimsbroschur mit offenen Bünden und Pergamentrücken.
Seltene und schöne Bücher aus sechs Jahrhunderten Geisteswissenschaften & Kunst

Marken-Recht.
Piper, Friedrich Gottlob und Friedrich Gottlob Pieper.380,00 €
zzgl. Versandkosten
VD18 1019911X; Das Mark- oder auch Marcken-Recht ist eine westfälischen Rechts-Kuriosität, wobei mit MARKEN weder das Zahlungsmittel, noch das, was wir heute als Marke, wie etwa Coca Cola, verstehen gemeint ist. Eine Mark in Westfalen war eine meist von Bauern gemeinschaftlich genutzte Fläche Land, Acker oder Wald, deren (mündliche) Ordnung regelte, wer wann wieviel Holz schlagen, Getreide anbauen durfte und welche Verpflichtungen sich daraus ergaben. Mitte des 18. Jahrhundert beurteilte der preußische Staat diese Art von Gemeinschaftseigentum als ineffektiv, teilte die Marken auf und überführte sie in Privateigentum. Piper Abhandlung bildete als eine Art erste und abschließende Verschriftlichen der bisherigen Ordnung die Grundlage für diese Überführung. Unbeschnittenes, breitrandiges Exemplar in Interimsbroschur.
Sprache: de
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Halle im Magdeburgischen in Verlegung des Waisenhauses., 1763.
[8] Bl., 260 S. Quarto. Original-Interimsbroschur mit offenen Bünden und Pergamentrücken.
Marken-Recht.
Piper, Friedrich Gottlob und Friedrich Gottlob Pieper.