Eckartshausen, (Karl von) d`.
Handbuch für Kriminalrichter. Herausgegeben von dem Hofrath von Eckartshausen.

780,00 

Faivre 67; ADB V, 608f.; Erste Ausgabe, Der Autor wirkte vor seiner Bestellung zum Geheimen Archivar 8 Jahre lang im Ingolstädter Hofrat als Richter. Aus dieser Zeit stammen einige Schriften, in denen v. Eckartshausen u.a. die Notwendigkeit und den Wert kriminologischer Kenntnisse für die Verbrecherbeurteilung erkannte. In der vorliegenden Abhandlung setzt er sich vehement für die humane Behandlung Gefangener ein. Das Buch widmet er „Euch armen, vergessenen Menschen“. Weiter heißt es im Vorwort: „O wie traurig ist der Gedanke, wenn man Jünglinge sich zu Richterämtern emporheben sieht, die weder Philosophie, noch Menschenkenntnisse, besitzen, und dennoch über Leben und Freyheit ihrer Mitbürger sprechen.Im Ganzen behandelt es Rechtsgeschichte (Gesetzgebung antiken Völker, der Deutschen und der Engländer), kriminalist. Theorie nach Beccaria und von Soden, enthält einen „“Kleinen Codex der menschlichen Vernunft“und auch einen Beitrag „Allgemeiner Blick über das Elend in Gefängnissen“ von William Howard. Carl von Eckartshausen (1752-1802) verfasste zunächst juristische und aufklärerische Schriften, wandte sich später aber vor allem der Alchemie und Mystik zu.
Sprache: de

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Beschreibung

München, Joseph Lentner, 1792.

10 Bl., 398 S. Mit gestochenem Frontispiz, gestochener Titelvignette und Holzschnittvignette. Oktav Pappband der Zeit mit späterem Papier bezogen und Titelrückenschild.